Neues Transparenzgesetz: Betriebe in der Pflicht


Per 1. Oktober 2026 tritt in der Schweiz das neue Transparenzgesetz in Kraft. Im entsprechend neu geschaffenen Register müssen Unternehmen ihre wirtschaftlich berechtigten Personen deklarieren - damit will der Bund Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung bekämpfen. Die wichtigsten Informationen finden sich hier in den folgenden Fragen.

Was bedeutet das neue Transparenzgesetz in der Schweiz genau?

Das neue Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen, kurz TJPG, tritt zusammen mit der Revision des Geldwäschereigesetzes am 1. Oktober 2026 in Kraft. Es führt ein zentrales, nicht öffentliches Transparenzregister ein. Unternehmen müssen darin Angaben zu ihren wirtschaftlich berechtigten Personen deklarieren und diese Informationen aktuell halten. Das Register ist nur für Personen zugänglich, die Prüfpflichten gemäss Geldwäschereigesetz haben.

Weshalb führt der Bund dies ein?

Der Bund will damit in erster Linie den Schweizer Finanzplatz und Wirtschaftsstandort stärken und den Zugang für kriminelle Geldwäscher erschweren. Gleichzeitig soll die Reputation des Finanzplatzes Schweiz gestärkt und die Terrorismusfinanzierung bekämpft werden. Geldflüsse sollen besser nachvollziehbar sein.

Unter dem bisherigen Recht können Straf- und Verwaltungsbehörden die wirtschaftlich berechtigten Personen einer Gesellschaft nicht hinreichend schnell und effizient ausfindig machen. Das soll sich mit dem Transparenzgesetz ändern.

Wie sind die Carrosserie- und Fahrzeugbaubetriebe in der Schweiz davon betroffen?

Betroffen sind grundsätzlich alle juristischen Personen in der Schweiz. Insgesamt betrifft die Meldepflicht rund 500'000 Unternehmen. Damit sind auch alle Mitglieder von carrosserie suisse betroffen, die als juristische Person firmiert sind. Diese Unternehmen müssen sich selbständig im Register anmelden.

Ist es auch Thema in Liechtenstein?

Das Schweizer Gesetz gilt nicht für Liechtenstein. Gemäss dem vorliegenden Text wird Liechtenstein die entsprechenden internationalen Standards jedoch ebenfalls einführen.

Das neue Gesetz ist Pflicht. Was müssen die Betriebe machen?

Betroffene Unternehmen müssen Angaben zur Identität ihrer wirtschaftlich berechtigten Personen einholen, diese überprüfen und aktuell halten. Zudem müssen sie die entsprechenden Angaben im neuen Transparenzregister melden.

Die Meldung erfolgt zentral und kostenlos über die Plattform EasyGov. (Falls noch kein Login vorhanden, hier registrieren)

Welche Fristen gelten?

Gemäss dem vorliegenden Text muss die Meldung bis zum 1. Oktober 2026 erfolgen. Das Transparenzgesetz und die Revision des Geldwäschereigesetzes treten ebenfalls am 1. Oktober 2026 in Kraft.

Was passiert, wenn man die Frist nicht einhält?

Eine Verletzung der Meldepflicht kann mit einer Busse sanktioniert werden. Im vorliegenden Text wird allerdings davon ausgegangen, dass die Strafverfolgungsbehörden kaum bereits in den ersten Wochen nach Anfang Oktober einschreiten werden. Dennoch wird klar empfohlen, die Meldung rechtzeitig vorzunehmen.

Welchen Effekt erhofft sich der Bund vom neuen Gesetz?

Der Bund will die Bekämpfung der Geldwäscherei nach internationalen Standards stärken. Wirtschaftlich berechtigte Personen sollen schneller und effizienter identifiziert und Geldflüsse besser nachvollzogen werden können. Damit sollen Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung erschwert sowie die Reputation des Schweizer Finanzplatzes gestärkt werden.

Quelle: Die Angaben basieren auf Rückmeldung des Partners von carrosserie suisse in Rechtsfragen, der Walder Haas Berner AG, Advokatur & Notariat.

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