k-Wert Berechnung
k-Wert Anforderungen für Aufbauten zum Transport von gekühlten Gütern mit einer Fahrzeugbreite von 2.60 m
Mit der ASTRA und der asa konnte vereinbart werden, dass bei Neuzulassungen von Aufbauten für den Transport von gekühlten Gütern im Temperaturbereich von mehr als 0°Grad Celsius eine k-Wert-Berechnung dem Strassenverkehrsamt vorzulegen ist.
Nachweis für das Strassenverkehrsamt
Spiegelnde Flächen bei Strassenfahrzeugen
Vermehrt gelangen Fahrzeuge mit spiegelnden Oberflächen auf den Markt. Die Schweiz hatte bei der Zulassung von spiegelnden Flächen bisher aus vermeintlichen sicherheitstechnischen Gründen eine restriktive Praxis.
Zu diesem Thema wurde 2020 eine Situationsanalyse im Rahmen einer Sitzung mit Vertretern von carrosserie suisse, der asa KT, METAS und des ASTRA durchgeführt. Im Nachgang dazu wurde die Problemstellung den Homologationsexperten der EU-Mitgliedstaaten unterbreitet. Das Thema scheint in der EU jedoch wenig relevant zu sein. Gestützt auf die Abklärungen hat das ASTRA, in Zusammenarbeit mit dem METAS und in Abstimmung mit der asa KT, daher die nachstehenden Grundlagen erstellt.
R-68 Automobilsteuer
In der Richtlinie 68 (R-68) finden Sie Vorschriften und Informationen zur Automobilsteuer. Nebst allgemeinen Bestimmungen deckt die Richtlinie die Steuererhebung bei der Einfuhr ins Zollgebiet, bei der Einfuhr ins Zollausschlussgebiet Samnaun und Sampuoir sowie bei der Herstellung im Inland ab.
zur Seite des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit
Klimafreundliche Antriebssysteme sind schwerer als Verbrennungsmotoren. Und die Bauweisen zur Verbesserungen der Aerodynamik für klimafreundliche Lastwagen können sich auch auf die Länge der Fahrzeuge auswirken. Der Bundesrat hat darum beschlossen, die höchstzulässigen Gewichte von emissionsfreien schweren Nutzfahrzeugen und Fahrzeugkombinationen um das zusätzliche Gewicht der emissionsfreien Technologie zu erhöhen (höchstens aber um zwei Tonnen). Für alternative Antriebe wie Erd- oder Flüssiggas beträgt die Mehrgewichtskompensation bis zu einer Tonne.
Zudem will der Bundesrat für schwere Sachentransportfahrzeuge mit aerodynamisch optimierten Führerkabinen grössere Längen zulassen. Schwere Nutzfahrzeuge dürfen neu mit einziehbaren Heckspoilern ausgerüstet werden, die hinten über die sonst zulässige Höchstlänge des Fahrzeugs herausragen, wenn sie ausgeklappt sind.
Mit den Anpassungen dieser Gewichtsbestimmungen und Vorgaben zu den Längen emissionsarmer Lastwagen will der Bundesrat den Wechsel auf klimafreundlichere Fahrzeuge erleichtern – und die Verbreitung dieser Technologien fördern. Sie sind seit 1. April 2022 in Kraft.
Quelle: www.astra.admin.ch
Der von carrosserie suisse beim ASTRA eingereichte Antrag für eine einheitliche Ausnahmeregelung bezüglich den neuen Unterfahrschutzrichtlinien UN/ECE R58 an fünfachsigen-Kippfahrzeugen wurde abgelehnt. Anstelle hat das ASTRA folgendes beschlossen:
Die neuen Vorschriften für hintere Unterfahrschutzvorrichtungen (HUFS) nach dem UNECE-Reglement 58 Änderungsserie 03 (UNECE-R 58-03) gelten ab dem 1. September 2021. Für importierte Fahrzeuge und Fahrgestelle ist das Einfuhrdatum massgebend, auch wenn die Zulassung später erfolgt. Ab dem 6. Juli 2022 gilt in der EU die neue Sicherheitsverordnung «GSR» (Verordnung (EU) 2019/2144). Sie wird auf EU-Ebene HUFS nach dem UNECE-R 58-03 vorschreiben. Die GSR soll in die VTS übernommen und hierzulande zeitgleich wirksam werden. Zwischen den genannten Stichtagen sind gemäss Verordnung (EG) 661/2009 Anhang IV Anlage HUFS mit Teilgenehmigung nach der Richtlinie 70/221/EWG weiterhin zulässig. Deren Schutzniveau entspricht dem UNECE-R 58-02.
Die nachstehende Übersicht zeigt die Mindestanforderungen, die zur Zulassung berechtigen, wenn es nicht anhand vom Merkblatt KT 21c beurteilt werden kann:
Phase | Vorschrift | Nachweis | Einfuhr bis, | 1. Inverkehrsetzung |
Aktuell | 70/221/EWG oder UNECE-R 58-02 | aktuelle Nachweise wie Prüfbericht APS oder Teilgenehmigung | 31.08.2021 | zeitlich |
Übergang | 70/221/EWG und Vo (EG) 661/2009* | Teilgenehmigung, Prüfbericht oder Konformitätsbewertung APS, | 05.07.2022 | zeitlich |
Neu | UNECE-R 58-03 | Art. 30a Abs. 1 Bst. b Ziff. 2–4 VTS | zeitlich unbegrenzt |
*Entspricht UNECE-R 58-02
Die Strassenverkehrsämter sind über Ihre Vereinigung asa diesbezüglich informiert worden.