Sammlung wichtiger Normen und Hilfsmittel

Merkblätter und Normen für Fahrzeugbauer

Wichtige Merkblätter und Hilfsmittel für Fahrzeugbauer

Die wichtigsten Informationen zu Normen und Vorgaben im Nutzfahrzeugbereich haben wir für Sie zusammengestellt. Ergänzend finden Sie spezifische Hilfsmittel für Fahrzeugbauer. 

Normen und rechtliche Vorgaben

Die wichtigsten Normen und rechtlichen Vorgaben für Fahrzeugbaubetriebe finden Sie hier gesammelt.

k-Wert Berechnung

k-Wert Anforderungen für Aufbauten zum Transport von gekühlten Gütern mit einer  Fahrzeugbreite von 2.60 m
Mit der ASTRA und der asa konnte vereinbart werden, dass bei Neuzulassungen von Aufbauten für den Transport von gekühlten Gütern im Temperaturbereich von mehr als 0°Grad Celsius eine k-Wert-Berechnung dem Strassenverkehrsamt vorzulegen ist.

Die k-Wert Berechnungstabelle ist nur für Mitglieder zugänglich.

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Arbeitssicherheit

Sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeitenden zur Vorsicht im Umgang mit Hubladebühnen. Das Factsheet fasst die wichtigsten Informationen zusammen. 

Das Factsheet zur Hubladebühne ist nur für Mitglieder zugänglich.

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Weitere Checklisten und Hilfsmittel zur Arbeitssicherheit 

Steuerpflicht bei der Einfuhr und Herstellung von Automobilen

Seit dem 01.04.2020 gelten neue Vorschriften und Informationen zur Automobilsteuer R-68. Die Details dazu finden Sie im Merkblatt.

Das Merkblatt ist nur für Mitglieder zugänglich.

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Spiegelnde Flächen bei Strassenfahrzeugen

Vermehrt gelangen Fahrzeuge mit spiegelnden Oberflächen auf den Markt. Die Schweiz hatte bei der Zulassung von spiegelnden Flächen bisher aus vermeintlichen sicherheitstechnischen Gründen eine restriktive Praxis. 
Zu diesem Thema wurde 2020 eine Situationsanalyse im Rahmen einer Sitzung mit Vertretern von carrosserie suisse, der asa KT, METAS und des ASTRA durchgeführt. Im Nachgang dazu wurde die Problemstellung den Homologationsexperten der EU-Mitgliedstaaten unterbreitet. Das Thema scheint in der EU jedoch wenig relevant zu sein. Gestützt auf die Abklärungen hat das ASTRA, in Zusammenarbeit mit dem METAS und in Abstimmung mit der asa KT, daher die nachstehenden Grundlagen erstellt.

Die Richtlinien sind nur für Mitglieder zugänglich.

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R-68 Automobilsteuer

In der Richtlinie 68 (R-68) finden Sie Vorschriften und Informationen zur Automobilsteuer. Nebst allgemeinen Bestimmungen deckt die Richtlinie die Steuererhebung bei der Einfuhr ins Zollgebiet, bei der Einfuhr ins Zollausschlussgebiet Samnaun und Sampuoir sowie bei der Herstellung im Inland ab.

zur Seite des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit

Neue Bauvorschriften für klimafreundliche Lastwagen

Der Bundesrat hat die Gewichtsbestimmungen und Längenvorgaben für klimafreundliche Lastwagen angepasst, um den Wechsel auf emissionsfreie Fahrzeuge zu erleichtern. Sie sind seit 1. April 2022 in Kraft.

Klimafreundliche Antriebssysteme sind schwerer als Verbrennungsmotoren. Und die Bauweisen zur Verbesserungen der Aerodynamik für klimafreundliche Lastwagen können sich auch auf die Länge der Fahrzeuge auswirken. Der Bundesrat hat darum beschlossen, die höchstzulässigen Gewichte von emissionsfreien schweren Nutzfahrzeugen und Fahrzeugkombinationen um das zusätzliche Gewicht der emissionsfreien Technologie zu erhöhen (höchstens aber um zwei Tonnen). Für alternative Antriebe wie Erd- oder Flüssiggas beträgt die Mehrgewichtskompensation bis zu einer Tonne.

Zudem will der Bundesrat für schwere Sachentransportfahrzeuge mit aerodynamisch optimierten Führerkabinen grössere Längen zulassen. Schwere Nutzfahrzeuge dürfen neu mit einziehbaren Heckspoilern ausgerüstet werden, die hinten über die sonst zulässige Höchstlänge des Fahrzeugs herausragen, wenn sie ausgeklappt sind.

Mit den Anpassungen dieser Gewichtsbestimmungen und Vorgaben zu den Längen emissionsarmer Lastwagen will der Bundesrat den Wechsel auf klimafreundlichere Fahrzeuge erleichtern – und die Verbreitung dieser Technologien fördern. Sie sind seit 1. April 2022 in Kraft.

Quelle: www.astra.admin.ch

mehr Informationen auf der Seite des Bundes

Unterfahrschutz - neue Vorschriften

Seit dem 1. September 2021 schreibt das Bundesamt für Strassen ASTRA neue Richtlinien zu Unterfahrschutzvorrichtungen vor. Wir haben die wichtigsten Änderungen zusammengefasst.

Der von carrosserie suisse beim ASTRA eingereichte Antrag für eine einheitliche Ausnahmeregelung bezüglich den neuen Unterfahrschutzrichtlinien UN/ECE R58 an fünfachsigen-Kippfahrzeugen wurde abgelehnt. Anstelle hat das ASTRA folgendes beschlossen:

Die neuen Vorschriften für hintere Unterfahrschutzvorrichtungen (HUFS) nach dem UNECE-Reglement 58 Änderungsserie 03 (UNECE-R 58-03) gelten ab dem 1. September 2021. Für importierte Fahrzeuge und Fahrgestelle ist das Einfuhrdatum massgebend, auch wenn die Zulassung später erfolgt. Ab dem 6. Juli 2022 gilt in der EU die neue Sicherheitsverordnung «GSR» (Verordnung (EU) 2019/2144). Sie wird auf EU-Ebene HUFS nach dem UNECE-R 58-03 vorschreiben. Die GSR soll in die VTS übernommen und hierzulande zeitgleich wirksam werden. Zwischen den genannten Stichtagen sind gemäss Verordnung (EG) 661/2009 Anhang IV Anlage HUFS mit Teilgenehmigung nach der Richtlinie 70/221/EWG weiterhin zulässig. Deren Schutzniveau entspricht dem UNECE-R 58-02.

Die nachstehende Übersicht zeigt die Mindestanforderungen, die zur Zulassung berechtigen, wenn es nicht anhand vom Merkblatt KT 21c beurteilt werden kann:

Phase

Vorschrift

Nachweis

Einfuhr bis,
Herstellung CH

1. Inverkehrsetzung

Aktuell

70/221/EWG oder UNECE-R 58-02

aktuelle Nachweise wie Prüfbericht APS oder Teilgenehmigung

31.08.2021

zeitlich
unbegrenzt

Übergang 

70/221/EWG und Vo (EG) 661/2009*

Teilgenehmigung, Prüfbericht oder Konformitätsbewertung APS,
die 70/221/EWG explizit bestätigen

05.07.2022

zeitlich
unbegrenzt

Neu

UNECE-R 58-03

Art. 30a Abs. 1 Bst. b Ziff. 2–4 VTS

zeitlich unbegrenzt

*Entspricht UNECE-R 58-02

Die Strassenverkehrsämter sind über Ihre Vereinigung asa diesbezüglich informiert worden.

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