Ein GAV für die Carrosserie- und Fahrzeugbaubranche Gesamtarbeitsvertrag Service Recht GAV Gesamtarb ... die auf vier Monate verlängert wurde. GAV 2022-2025 Korrigenda GAV Art. 18.1.b) Allgemeinverbindlichkeit ... Podcast: Stimmen zum neuen GAV Vize-Präsident Marco Flückiger zum neuen GAV, den Verhandlungen und den
Schweiz. 3.1.2 Der GAV gilt – mit Ausnahme von Art. 36 GAV (Mindestlöhne) und Art. 37 GAV (Lohnverhandlungen) ... lit. a) und b) GAV (An- hang 2 GAV) 18.7 Die Beiträge gemäss Art. 18.1 lit. a) und b) GAV werden erhoben ... Bestandteil dieses GAV bilden. Art. 3 Geltungsbereich 3.1 Räumlicher Geltungsbereich 3.1.1 Der GAV gilt für das
die Einhaltung dieser GAV Bestimmungen sind die paritätischen Kommissionen des GAV zuständig. Art. 3 Über ... 18.1 lit. a. und b. GAV. 18.7 Die Beiträge gemäss Artikel 18.1 lit. a. und b. GAV werden erhoben für: ... Vollzug des GAV, bzw. Deckung der damit verbundenen Kosten (…) d. Druck und Versand des GAV und dessen
aller dem GAV un- terstellten Arbeitnehmenden als individuelle Lohnerhöhungen unter den dem GAV unterstellten ... Véronique Rebetez Anhang 8 Gesamtarbeitsvertrag (GAV) im Schweizerischen Carrosseriege- werbe vom 1. Juli ... für die ganze Schweiz 1. Lohnanpassung (Art. 37 GAV) 1.1 Ganze Schweiz mit Ausnahme des Kantons Jura
Rahmen des bis 2025 geltenden Gesamtarbeitsvertrages (GAV). Aufgrund der wegen Einsprachen bis anhin ausstehenden ... sene Unternehmen aus der Branche nicht mehr den GAV-Konditionen. Lange Wartezeit erfolgreich beendet ... ndlichkeit dieser Rahmenbedingungen, welche der GAV festhält, sorgt auch bei allen Arbeitgebern und -nehmern
ILUNG Zofingen, 12. März 2024 Bundesrat erklärt GAV für allgemein verbindlich Der Bundesrat genehmigte ... Rahmen des bis 2025 geltenden Gesamtarbeitsvertrages (GAV). Aufgrund der wegen Einsprachen bis anhin ausstehenden ... sene Unternehmen aus der Branche nicht mehr den GAV-Konditionen. Lange Wartezeit erfolgreich beendet
Véronique Rebetez Anhang 8 Gesamtarbeitsvertrag (GAV) im Schweizerischen Carrosseriege- werbe vom 1. Juli ... für die ganze Schweiz 1. Lohnanpassung (Art. 37 GAV) 1.1 Ganze Schweiz mit Ausnahme des Kantons Jura ... sowie des Kantons Genf Die Effektivlöhne aller dem GAV unterstellten Arbeitnehmenden mit einem aktuel- len
Kathrin Ackermann Anhang 8 Gesamtarbeitsvertrag (GAV) im Schweizerischen Carrosseriege- werbe vom 1. Juli ... für die ganze Schweiz 1. Lohnanpassung (Art. 37 GAV) 1.1 Ganze Schweiz mit Ausnahme des Kantons Jura ... sowie des Kantons Genf Die Effektivlöhne aller dem GAV unterstellten Arbeitnehmenden mit einem aktuel- len
Tscherrig Véronique Rebetez Gesamtarbeitsvertrag (GAV) im Schweizerischen Carrosseriege- werbe vom 1. Juli ... Vollzugskostenbeitrag, Bildungsbeitrag (Art. 18 GAV) 18.1 Alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer, entrichten