Das Umwelt-Inspektorat unterstützt die Behörden

Umwelt-Inspektorat

Betriebskontrollen:

Früher war die Kontrolle über den Umgang mit wassergefährdenden Flüssigkeiten oder die korrekte Entsorgung von Abfällen grundsätzlich alleinige Sache der Behörden. Inzwischen haben die meisten Kantone die Administration und Durchführung der Kontrollen an das Umwelt-Inspektorat des AGVS ausgelagert.

Ausgangslage & Entstehung

Für die Kontrollen der Bereiche Abwasser, Abfallentsorgung und Lagerung wassergefährdender Flüssigkeiten sind grundsätzlich die Vollzugsbehörden zuständig und verantwortlich. Den Kantonen steht aber die Möglichkeit offen, Teile der Kontrolltätigkeiten  zu delegieren. Eine Möglichkeit, die inzwischen die meisten Kantone durch ihre Zusammenarbeit mit dem Umwelt-Inspektorat des AGVS nutzen. Diese Zusammenarbeit hat folgende Vorteile:

a) Entlastung der Behörden
b) Möglichst einheitlicher Vollzug in der ganzen Schweiz
c) Effiziente Lösung für die Betriebe
d) Gleichbehandlung aller Betriebe des Auto- und Transportgewerbes

Im Jahr 1999 entstand in enger Zusammenarbeit zwischen dem AGVS und den Kantonen AG, SO, SG und ZH das Umwelt-Inspektorat AGVS (UWI). Das UWI ist für die gesamte Administration der Kontrollen verantwortlich, für die Kontrollen selbst werden vertraglich gebundene Kontrollfirmen eingesetzt. Die Branchenlösung steht allen Kantonen und Städten zur Verfügung, die sich ganz oder teilweise von den Kontrollaufgaben entlasten möchten. 

FAQ

Dank der positiven Erfahrungen aus dem ebenfalls durch den  AGVS betreuten Tankstellen-Inspektorat (TSI), das für über 20 Vollzugsbehörden die Kontrollen der Gasrückführsysteme und der Entwässerung an den Tankstellen organisiert, bestehen bereits gute Beziehungen zu den Umweltbehörden. Diese machen den AGVS auch für weitere Aufgaben zu einem idealen Partner. Das UWI arbeitet mit rund 70 Kontrollfirmen zusammen. Insgesamt besitzen rund 120 Personen eine persönliche Kontrollbewilligung.

Die Kontrollfirmen des UWI überprüfen beim Betriebsbesuch die Einhaltung verschiedener umweltrechtlicher Vorgaben. Dazu zählen die Bereiche Abwasser, Abfall, Lagerung von wassergefährdenden Flüssigkeiten und Luftreinhaltung, wobei kantonale Unterschiede möglich sein können.

Kontrolliert werden Betriebe des Autogewerbes namentlich Autoreparatur-, Nutzfahrzeugreparatur-, Carosserie-, Lackier-, Transport-, Landmaschinen- und Baumaschinenbetriebe. Auch Bauwerkhöfe sowie kantonale und gemeindeeigene Werkhöfe fallen unter die Kontrollen. Einige Kantone unterstellen auch weitere Betriebe, wie z.B. aus dem Zweiradsektor oder Bootsbetriebe der Branchenlösung. Über die Kontrollpflicht des einzelnen Betriebes entscheidet letztlich die Behörde.

Zurzeit besteht mit folgenden Behörden ein Zusammenarbeitsvertrag:
21 Kantone (AG/BE/BS/BL/GE/GL/GR/LU/NW/OW/SG/SH/SO/SZ/TG/TI/UR/VD/VS/ZG/ZH) sowie zwei Städte (St. Gallen und Zürich).

Umwelt-Inspektorat (UWI) und VSA-Dokumente

Das  UWI-Handbuch und die VSA-Dokumente sind nur für carrosserie suisse Mitglieder zugänglich.

Bitte loggen Sie sich ein
Werden Sie jetzt Mitglied und kontaktieren Sie uns

Interessiert an exklusiven Informationen rund um die Carrosserie- und Fahrzeugbranche?