Neue Bauvorschriften für klimafreundliche Lastwagen


Fahrzeugbau Markt und Technik

Der Bundesrat hat die Gewichtsbestimmungen und Längenvorgaben für klimafreundliche Lastwagen angepasst, um den Wechsel auf emissionsfreie Fahrzeuge zu erleichtern.

Klimafreundliche Antriebssysteme sind schwerer als Verbrennungsmotoren. Und die Bauweisen zur Verbesserungen der Aerodynamik für klimafreundliche Lastwagen können sich auch auf die Länge der Fahrzeuge auswirken. Der Bundesrat hat darum beschlossen, die höchstzulässigen Gewichte von emissionsfreien schweren Nutzfahrzeugen und Fahrzeugkombinationen um das zusätzliche Gewicht der emissionsfreien Technologie zu erhöhen (höchstens aber um zwei Tonnen). Für alternative Antriebe wie Erd- oder Flüssiggas beträgt die Mehrgewichtskompensation bis zu einer Tonne. Zudem will der Bundesrat für schwere Sachentransportfahrzeuge mit aerodynamisch optimierten Führerkabinen grössere Längen zulassen. Schwere Nutzfahrzeuge dürfen neu mit einziehbaren Heckspoilern ausgerüstet werden, die hinten über die sonst zulässige Höchstlänge des Fahrzeugs herausragen, wenn sie ausgeklappt sind.

Mit den Anpassungen dieser Gewichtsbestimmungen und Vorgaben zu den Längen emissionsarmer Lastwagen will der Bundesrat den Wechsel auf klimafreundlichere Fahrzeuge erleichtern – und die Verbreitung dieser Technologien fördern. Sie treten am 1. April 2022 in Kraft.

Quelle: www.astra.admin.ch

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