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Alles zu Entsorgung und Recycling in Ihrer Region

Entsorgung und Recycling

Sonderabfälle korrekt entsorgen

Sonderabfälle verlangen besondere Bestimmungen. Sie und andere kontrollpflichtige Abfälle kennen nur eine letzte Station: Spezialisierte Sammelstellen oder Entsorgungsunternehmen. In der Regel besteht dafür eine Begleitscheinpflicht.
Erfahren Sie hier das Wichtige darüber, wie Sie Sonderabfälle richtig entsorgen. Denn als Carrosseriebetrieb sind Sie für eine saubere Abwicklung mitverantwortlich. Darum ist es zentral, Firmen für Transport und Entsorgung zu beauftragen, die zuverlässig und vertrauenswürdig sind.

So gehen Sie richtig vor
Im Zentrum steht die Begleitscheinpflicht. Sie ist dann wichtig, wenn Sie Sonderabfälle und andere kontrollpflichtige Abfälle abgeben wollen. Nur so ist sicher, dass die wichtigen Informationen von Ihrem Betrieb zum Transporteur und schliesslich bis zum Entsorgungsunternehmen gelangen.

  • Beziehen Sie einen Begleitschein in Papierform beim Bundesamt für Bauten und Logistik BBL. Noch direkter und unkomplizierter geht Ausfüllen und Ausdrucken online .
  • Mit dem Begleitschein muss der Transporteur Ihre Abfälle dem beauftragten Entsorgungsunternehmen übergeben. Für Sie schliesst sich der Kreis, sobald Sie vom Entsorgungsunternehmen eine Annahmebestätigung und die letzte Seite des Begleitscheines zurückerhalten.
  • Bewahren Sie Begleitscheine mindestens fünf Jahre auf.
  • Ausnahme: Geben Sie Sonderabfälle von insgesamt weniger als 50 Kilogramm ab, brauchen Sie keinen Begleitschein.
  • Manche Entsorgungsunternehmen bieten Ihnen an, den Begleitschein für Sie zu erstellen. Rechnen Sie in diesem Fall mit Zusatzkosten.
     

Das ist Gesetz

Sonderabfälle gehören ordentlich geregelt. Die Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVa) klärt alles von den Zuständigkeiten bis zum richtigen Umgang. Wichtig sind folgende Bestimmungen:

  • Sie können nur ein Entsorgungsunternehmen beauftragen, das von der zuständigen kantonalen Behörde eine Bewilligung hat (Art. 8 VeVa).
  • Das Entsorgungsunternehmen muss nachweisen, das es in der Lage ist, Abfälle umweltverträglich zu entsorgen (Art. 9 VeVa).
  • Sie dürfen Ihre Sonderabfälle nur jenem Entsorgungsunternehmen übergeben, das Sie zuvor auf dem Begleitschein aufgeführt haben (Art. 13 VeVa).

Abfall und Recycling in der Schweiz

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