Sicherheit im Umgang mit Hochvolt-Systemen


Markt und Technik

In der Werkstatt fallen von Zeit zu Zeit auch Arbeiten mit besonderem Gefahrengut an. Dazu gehören auch Hochvolt-Systeme an Fahrzeugbau- und Carrosserieteilen. Laut Bundesgesetz darf der Arbeitgeber Arbeiten mit besonderen Gefahren nur speziell dafür ausgebildeten Arbeitnehmern anvertrauen - carrosserie suisse und Partner bieten entsprechende Weiterbildungen an.

Ein Elektrofahrzeug gilt nach der Verordnung über elektrische Niederspannungserzeugnisse (NEV) als Erzeugnis und benötigt nach der Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen (NIV) keine Installationsbewilligung seitens ESTI. Für Elektrofahrzeuge gibt die EKAS Broschüre (rechte Spalte) Auskunft. 

carrosserie suisse bietet Ihnen auf der zentralen Kursplattform mit Partnern die nötige Weiterbildung im Umgang mit Hochvolt-Systemen an (siehe rechte Spalte).

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